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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform experdoo durch Nachfrager

Stand 01.09.2025

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Die experdoo GmbH, Neu-Isenburg, stellt digitale Services in der Plattform experdoo bereit.

experdoo („Plattform“) ist eine Plattform für Genossenschaften, Banken und mittelständische Unternehmen („Nachfrager“) sowie Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten, einschließlich Berufsträgergesellschaften, („Anbieter“ oder „Partner“), die es ermöglicht, dass sich jederzeit zuverlässig die richtigen Geschäftspartner finden, um für ein definiertes Projekt die gewünschte Qualität im Leistungsaustausch zu erhalten.

experdoo erleichtert Unternehmen die Suche nach einem geeigneten Partner als Lösungsanbieter für ein definiertes Projekt und bietet gleichzeitig den Anbietern und Partnern als digitaler Vertriebskanal einen Marktzugang zu Unternehmen in allen relevanten Branchen.

experdoo wird insoweit als Vermittler zwischen der Anfrage durch das Unternehmen an relevante Leistungserbringer und nicht selbst als Dienstleister in Prüfungs- und Beratungsprojekten tätig. Unterstützende Leistungen und Funktionalitäten können durch die Plattform als kuratierte Leistungen zur Verfügung gestellt werden.

Die Leistung der Plattform durch experdoo ist für Unternehmen als Nachfrager grundsätzlich kostenfrei. Kosten für die Nutzung der Plattform fallen für den Anbieter nur dann an, wenn es zu einem Vertragsabschluss zwischen Anbieter und Nachfrager über die Plattform kommt. Die Kosten für die Plattformnutzung können auch als auftragsunabhängige Nutzungsgebühr erhoben werden.

Die Wahrung der berufsrechtlichen Vorgaben von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten obliegt den jeweiligen Berufsträgern oder deren Vertretern im Rahmen der von Ihnen abgegebenen Angebote und geschlossenen Dienstleistungsvereinbarungen. Eine berufsrechtliche Haftung durch experdoo ist ausgeschlossen.

Für die vollständige Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Webseite experdoo.de und deren Unterseiten sowie für sämtliche Dienstleistungen von experdoo gegenüber dem Nachfrager, die auf anderem Wege (z. B. E-Mail, schriftlich oder (fern)mündlich) angeboten bzw. vereinbart werden. Mit seiner Registrierung auf der Plattform erkennt der Anbieter diese AGB als verbindlich an.

1. Geltungsbereich und Definitionen

  1. experdoo stellt eine Plattform bereit, auf der Nachfrager einen Beratungs-, Prüfungs- oder anderweiten Projektbedarf bzw. eine Problemstellung in strukturierter Form erfassen. experdoo leitet diese Anfragen an alle Anbieter von Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen (z. B. Abschlussprüfung, Gutachtenerstellung, Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung) sowie operative Unterstützung (z. B. Interne Revision, Meldewesen, etc), nachfolgend „Produkte“, weiter. Die Anbieter können zu diesen Anfragen ein Angebot abgeben, was über die Plattform experdoo den Nachfragern übermittelt wird. Die Nachfrager entscheiden über die Angebotsannahme und können mit den Anbietern Verträge abschließen. Außerdem werden auf der Plattform Informationen im Zusammenhang mit den Produkten angeboten.
  2. Diese AGB gelten für Vertragsabschlüsse mit „Unternehmern“ mit einem Sitz in der Europäischen Union („EU“). Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Ein Vertrag über Produkte kommt ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Nachfrager zustande; experdoo wird ausdrücklich nicht Vertragspartei.
  4. Im Verhältnis zu experdoo wird auf Grundlage dieser AGB mit dem Nachfrager ein „Nutzungsvertrag“ über die Plattform geschlossen.
  5. Von diesen AGB abweichende Regelungen und Geschäftsbedingungen des Nachfragers finden nur dann Anwendung für das Vertragsverhältnis zwischen experdoo und dem Nachfrager, soweit experdoo diese in Textform bestätigt.

2. Leistungsumfang von experdoo für Nachfrager

Die Leistungen von experdoo gegenüber dem Nachfrager bestehen insbesondere aus:

  • Persönliche Einführung für die Nutzung der Plattform
  • Bereitstellung einer Plattform zur Erfassung eines Beratungs-, Prüfungs- oder Unterstützungsbedarfs, Weiterleitung an relevante Anbieter und Erhalt von Angeboten der Anbieter einschließlich Vertragsdokumenten zum Download.
  • Vergleichsmöglichkeit der Angebote und Bestätigungsbutton zur Annahme eines Angebotes
  • Informationsvermittlung
  • Kommunikationsmöglichkeiten mit Anbietern über eine zur Verfügung gestellte Nachrichtenfunktion sowie Austauschmöglichkeit für Vertragsdokumente
  • Vorschläge für komplementäre optionale Produkte, sofern sie als solche geeignet sind
  • Möglichkeit der Bewertung von Anbietern und Produkten

3. Anmeldung auf der Plattform und Verwendung des Nachfrager-Kontos

  1. Für die Nutzung der Plattform als Nachfrager ist es erforderlich, ein Nachfrager-Konto zu erstellen. Durch die Eröffnung des Nachfrager-Kontos kommt zwischen dem Nachfrager und experdoo ein Vertrag über die Nutzung der Plattform unter Einbeziehung dieser AGB und des experdoo-Verhaltenskodex zustande.
  2. Für die Erstellung des Nachfrager-Kontos müssen der Name und die E-Mail-Adresse korrekt angegeben werden. Für den Nachweis, dass der Nachfrager als Unternehmer tätig ist, müssen zudem der Unternehmensname inklusive der Rechtsform und Anschrift sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer und die Handelsregisternummer angegeben werden.
  3. Der Nachfrager hat keinen Anspruch auf Zulassung zur Plattform.
  4. Es ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmern gestattet, ein Nachfrager-Konto für die Nutzung der Plattform zu erstellen. Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist es nicht gestattet, ein Nachfrager-Konto zu eröffnen.
  5. Der Nachfrager ist verpflichtet, seine Daten in dem Nachfrager-Konto zu aktualisieren, sofern sich diese ändern.
  6. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten.
  7. Einem Nachfrager-Konto können mehrere Mitarbeiterkonten zugeordnet werden. Für jeden Mitarbeiter des Nachfragers ist ein Konto mit eigenen Zugangsdaten einzurichten.
  8. Der Wechsel von einem Nachfrager-Konto zu einem Anbieter-Konto ist nur möglich, wenn der Nachfrager die Eröffnung eines Anbieter-Kontos beantragt. Dafür gelten die Voraussetzungen der Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform experdoo durch Anbieter.
  9. experdoo behält sich vor, Nachfrager-Konten, deren Registrierung nicht vollständig abgeschlossen wurden, nach Ablauf von acht Wochen zu löschen. NachfragerKonten, die der Nachfrager innerhalb der letzten 24 Monate nicht mehr genutzt hat, beginnend mit dem Ablauf des Monats, in dem die letzte Anmeldung im NachfragerKonto erfolgte, können gelöscht werden. Vor der Löschung des Nachfrager-Kontos weist experdoo den Nachfrager auf die bevorstehende Löschung hin und setzt eine angemessene Frist, die Registrierung zu vervollständigen oder eine Anmeldung im NachfragerKonto zu vollziehen, um auf diese Weise den weiteren Nutzungswillen auszudrücken. Sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder experdoo ein berechtigtes Interesse daran hat, werden die Daten des Nachfragers auch nach der Löschung des Nachfrager-Kontos gespeichert.
  10. experdoo stellt dem Nachfrager den Zugriff auf die Plattform während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Die Plattform wird auf Servern betrieben und der Nachfrager erhält den Zugriff über den Webaccess mit einem gängigen Browser.
  11. Jede, auch vertragswidrige und sonst unberechtigte, Verwendung der Zugangsdaten und der Plattform experdoo gilt im Verhältnis zu experdoo als Verwendung im Auftrag des Nachfragers, außer, soweit dieser die unberechtigte Verwendung nicht zu vertreten hat.
  12. Erlangt der Nachfrager Kenntnis von einem unberechtigten Zugriff auf Zugangsdaten oder sein Nachfrager-Konto bei experdoo, wird er experdoo unverzüglich in Textform informieren und betroffene Zugangsdaten ändern oder ändern lassen.

4. Provision

  1. experdoo erhebt gegenüber dem Nachfrager keine Provision für die Nutzung der Plattform.
  2. Es ist dem Nachfrager nicht gestattet, Absprachen mit Anbietern zu treffen, mit denen die Provisionen für die Vertragsabschlüsse über die Plattform, die experdoo gegenüber den Anbietern erhebt, gekürzt oder umgangen werden.

5. Abschluss eines Vertrages zwischen Nachfrager und Anbieter über die Plattform

  1. Die auf der Plattform dargestellten Produkte und Preise der Anbieter sowie die Anzeigen der Nachfrager im Marktplatz sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
  2. Ein verbindliches Angebot kann nur von einem Anbieter erstellt werden und ist ausdrücklich als solches gekennzeichnet. Dieses Angebot kann von dem Nachfrager über den Button “Angebot annehmen” verbindlich angenommen werden. Der Anbieter hat den Zeitraum anzugeben, in dem er sich an dieses Angebot gebunden sieht. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine Annahme nicht mehr möglich und der entsprechende Button gesperrt. Der Nachfrager kann ein neues Angebot anfordern.
  3. Der Nachfrager hat die Möglichkeit, von experdoo Vergleichsangebote zu seinem nachgefragten Bedarf, Projekt oder zu Produkten zu erhalten. Die Anbieter entscheiden über eine Angebotsabgabe, die experdoo an den Nachfrager weiterleitet. Die konkrete Produktbeschreibung kann zwischen den Angeboten abweichen. experdoo hat keinen Einfluss auf die Angebotskalkulation und -erstellung
  4. Die Plattform-Anbieter erhalten für die Angabe ihres Angebots die vom Nachfrager erfassten Attribute (z. B. Unternehmens- oder Jahresabschlussdaten) für eine sachgerechte Kalkulation des nachgefragten Produkts. experdoo ist berechtigt, die Kontaktdaten des Nachfragers an den Anbieter zwecks Rückfragen oder nach Kontrahierung zur weiteren Projektkoordination weiterzuleiten.
  5. Die von den Anbietern kalkulierten Angebote werden durch Vertragsdokumente ergänzt und sind gegenüber dem Nachfrager verbindlich.
  6. Ein Angebot hat alle erforderlichen Angaben zu enthalten. Insbesondere sind Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters oder ähnliche Inhalte, die Vertragsbestandteil werden sollen, beizufügen. Die angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    Die Angebote können dabei auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen kalkuliert sein und dabei feste oder variable Preisbestandteile enthalten. Angebote können auch als Festpreis abgegeben werden. Der auf der Plattform genannte Gesamtbetrag ist für den Anbieter bindend.
  7. Die Anbieter erhalten keinen Einblick in andere Angebote.
  8. Über den Vertragsschluss erhalten beide Parteien eine Benachrichtigung in ihrem jeweiligen Nutzerkonto.

6. Verfügbarkeit

  1. Die Verfügbarkeit der Plattform für den Nachfrager kann von experdoo aus Gründen der Sicherheit, Integrität oder Funktionsfähigkeit der Plattform insgesamt oder einzelner Teile vorübergehend eingeschränkt werden. Insbesondere betrifft dies auch die Beschränkung für die Durchführung von Wartungsarbeiten.
  2. Sofern die eingeschränkte Verfügbarkeit für experdoo absehbar oder planbar ist, wird experdoo den Nachfrager rechtzeitig im Voraus darüber informieren und die berechtigten Interessen des Anbieters dabei angemessen berücksichtigen.
  3. Im Falle von unvorhersehbaren Störungen der Verfügbarkeit wird experdoo den Nachfrager in geeigneter Form informieren.
  4. Führen unvorhersehbare Störungen der Verfügbarkeit dazu, dass ein Vertrag nicht erfüllt werden kann oder der Nachfrager nicht fristgerecht ein Angebot annehmen kann, haftet experdoo nicht für einen eventuell hierdurch entstandenen Schaden. Dies gilt nicht für die absehbaren und planbaren Verfügbarkeitseinschränkungen, über die der Nachfrager vorab informiert wurde.

7. Rechte und Pflichten des Nachfragers

  1. Der Nachfrager darf nur solche Anfragen auf der Plattform für einen Vertragsabschluss inserieren, deren Abschluss nicht gegen die vertraglichen Vereinbarungen mit experdoo (insbesondere, aber nicht ausschließlich diese AGB und den experdoo-Verhaltenskodex), die allgemeinen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
  2. Der Nachfrager hat bei der Erstellung seiner Anzeigen sicherzustellen, dass er keine Rechte Dritter verletzt und die Inhalte rechtmäßig sind. Insbesondere darf der Nachfrager für die Anfrage nur solche Texte, Bilder und andere Darstellungen verwenden, die er selbst erstellt hat oder an denen er ein Nutzungsrecht erworben hat, das auch die Bereitstellung auf der Plattform umfasst.
  3. Die Anfragen müssen zutreffend und vollständig beschrieben werden.
  4. Der Nachfrager ist verpflichtet, seine Anfragen auf der Plattform zu verwalten und aktuell zu halten. Dazu zählt insbesondere die Löschung der Anfrage, sofern sich diese erledigt haben sollte.
  5. Für die Einhaltung der anwendbaren Steuergesetze ist der Nachfrager selbst verpflichtet. Der Nachfrager darf keine Handlungen vornehmen oder unterlassen, die dazu führen, dass experdoo gegen das anwendbare Steuerrecht verstößt. Der Nachfrager stellt experdoo von allen Bußgeldern, Schäden, Kosten, Strafen, Gebühren, Verbindlichkeiten und anderen Ausgaben frei, die experdoo dadurch entstehen, dass der Nachfrager seine Pflichten nach den anwendbaren Steuergesetzen nicht befolgt.

8. Reihenfolge der Anzeigen

Eine bestimmte Reihenfolge der angezeigten Produkte, Anfragen und Angebote kann von experdoo nicht garantiert werden. Dem Nachfrager werden die Produkte in der Reihenfolge angezeigt, die den von ihm gesetzten Kriterien in dem eingesetzten Filter entsprechen. experdoo fasst die von den Anbietern angebotenen Produkte in Produktgruppen (sogenannten „Buckets“) zusammen. Der Nachfrager erhält hierdurch eine übersichtlichere Darstellung des Leistungsportfolios.

9. Sperrung und Kündigung

  1. experdoo ist berechtigt, einzelne Anfragen oder Produkte zu sperren bzw. zu löschen, wenn experdoo der Auffassung ist, dass der Inhalt der Anfrage oder des Produktes gegen die vertraglichen Vereinbarungen mit experdoo (insbesondere aber nicht ausschließlich diese AGB und den experdoo-Verhaltenskodex), die allgemeinen Gesetze oder die guten Sitten verstößt. experdoo berücksichtigt bei der Wahl der Maßnahmen die berechtigten Interessen des Nachfragers.
  2. Ergibt sich aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte der Verdacht, dass die Zugangsdaten des Nachfragers missbraucht oder vertragswidrig genutzt werden, ist experdoo berechtigt, den Zugang zu sperren und für das Nutzerkonto neue Zugangsdaten bereitzustellen. Dabei wird experdoo die berechtigten Interessen des Nachfragers angemessen berücksichtigen.
  3. experdoo ist berechtigt, ein Nachfrager-Konto bei einem wiederholten Verstoß des Nachfragers gegen die vertraglichen Vereinbarungen mit experdoo (insbesondere aber nicht ausschließlich diese AGB und den experdoo-Verhaltenskodex), die allgemeinen Gesetze oder die guten Sitten zu sperren bzw. zu löschen. experdoo berücksichtigt bei der Wahl der Maßnahmen die berechtigten Interessen des Nachfragers.
  4. Der Nachfrager kann den mit experdoo aufgrund der vorliegenden AGB geschlossenen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Dafür kann der Nachfrager kontakt [at] experdoo.de kontaktieren oder in seinem Profil das Nachfrager-Konto löschen.
  5. experdoo ist berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
  6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. experdoo ist insbesondere berechtigt, Nutzerkonten im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsregelungen aus Ziffer 13 mit sofortiger Wirkung zu sperren, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und das Anbieter-Konto zu löschen. Bei einem begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen Ziffer 12/Ziffer 13 ist experdoo zur vorübergehenden Sperrung des Kontos für die Dauer der Klärung des Verdachts berechtigt. experdoo wird sich um eine unverzügliche Klärung der Verdachtslage bemühen. Der Anbieter verpflichtet sich, experdoo hierbei in dem erforderlichen Umfang zu unterstützen. Im Falle der Bestätigung des Verdachts eines Verstoßes gegen Ziffer 12/Ziffer 13 ist experdoo zur endgültigen Löschung des Kontos sowie zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
  7. Eine Kündigung hat keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Verträge mit Anbietern.

10. Datenschutz

  1. Für die Nutzung der Plattform ist es erforderlich, dass die Anbieter personenbezogene Daten bereitstellen. Hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung von experdoo verwiesen.
  2. Der Anbieter stellt den Nachfragern mindestens im Rahmen eines Angebotes die erforderlichen Datenschutzinformationen selbständig bereit, soweit dies erforderlich wird.

11. Haftungsbeschränkung

  1. Eine Haftung von experdoo auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein
  1. bei Nichtvorhandensein einer etwaig garantierten Beschaffenheit;
  2. bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  3. wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruht. Der Begriff Kardinalpflicht beschreibt abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; oder
  4. wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von experdoo zurückzuführen ist.
  1. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht (Abs. a lit. iii) ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.
  2. Die Haftungsbeschränkungen gem. Abs. a und Abs. b gelten sinngemäß auch für Mitarbeitende und Beauftragte von experdoo.
  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch diese Vorschrift unberührt. Eine über die vorgenannten Abs. a bis Abs. d hinausgehende Haftung besteht nicht.
  4. Die vertraglichen Haftungsansprüche, soweit sie hiernach beschränkt werden, verjähren nach einem Jahr.
  5. Anbieter sind allein dafür verantwortlich, einen Versicherungsschutz mit ausreichender Deckungssumme zu erlangen und aufrecht zu halten, der die angebotenen Produkte, die Nachfrager und die Leistungserbringung schützt. experdoo haftet nicht für Schäden, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Nachfrager oder in dessen Zusammenhang ergeben.

12. Sanktionen und Embargos

Der Nachfrager stellt sicher, dass er keine Geschäfte mit Unternehmen tätigt, die in Ländern ansässig, registriert oder tätig sind, auf die nach geltendem EU-, deutschen oder – soweit zulässig – US-amerikanischen Recht Sanktionen oder Embargos anwendbar sind.

Darüber hinaus ist den Nachfrager untersagt, Ergebnisse der Dienstleistungen an Unternehmen oder Länder, auf die nach geltendem EU-, deutschen oder – soweit zulässig – US-amerikanischen Recht Sanktionen oder Embargos anwendbar sind, weiterzureichen.

experdoo behält sich vor, Verträge zu kündigen oder Leistungen zu verweigern, wenn ein Verstoß gegen diese Bestimmung vorliegt. Dies gilt auch, wenn auf die Anbieter selbst oder deren wirtschaftlicher Eigentümer („ultimate beneficial owner“) nach geltendem EU-, deutschen oder – soweit zulässig – US-amerikanischem Recht Sanktionen oder Embargos anwendbar sind.

13. Freistellung

Der Nachfrager stellt experdoo von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nachfrager, Anbieter oder sonstige Dritte gegenüber experdoo wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Nachfrager erstellten Anfrage oder sonstigen Inhalte auf der Plattform geltend machen. Der Nachfrager übernimmt die Kosten, die experdoo durch die notwendige Rechtsverteidigung (z. B. gesetzliche Anwalts- und Gerichtskosten) gegen diese Ansprüche entstehen. Dies gilt nicht, soweit der Nachfrager die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Der Nachfrager ist verpflichtet, experdoo bei der Prüfung und Verteidigung zu unterstützen und insbesondere die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

14. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
  3. Bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten anlässlich dieses Vertrages ist ausschließlicher Gerichtsstand Neu-Isenburg.
  4. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
  5. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.
  6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.