Die Capital Requirements Regulation (CRR) III steht ab 1. Januar 2025 vor tiefgreifenden Reformen, die alle Kreditinstitute betreffen. Die Änderungen im Kreditrisikostandardansatz (KSA) zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit und Risikosensitivität europäischer Banken zu stärken. Die Umsetzung der CRR III bedeutet für viele Banken erheblichen zusätzlichen Aufwand und große Herausforderungen. Institute sind entsprechend gut beraten, sich bereits jetzt intensiv mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen.
Was ist die CRR III und warum wird sie überarbeitet?
Die CRR III ist die dritte Version der Capital Requirements Regulation, einer EU-weiten Verordnung, die Banken verpflichtet, angemessene Eigenmittel für ihre Kreditrisiken vorzuhalten. Die Überarbeitung zielt darauf ab, Banken resilienter zu machen, indem Kapitalanforderungen strenger reguliert und risikosensitiver gestaltet werden. Die Änderungen betreffen neben dem KSA auch zusätzliche Anforderungen im Bereich operationelles Risiko und Gegenparteiausfallrisiko.
Welche Kreditinstitute sind betroffen?
Die Neuerungen betreffen alle Kreditinstitute in der EU – vom kleinen Regionalinstitut bis hin zu Großbanken. Besonders stark wirken sich die Änderungen auf Institute aus, die bisher intern ermittelte Risikogewichte (IRBA) nutzen, da künftig der sogenannte Output Floor greift: Der Mindestbetrag an Eigenmitteln wird nun teilweise an den KSA gekoppelt, was zu zusätzlichen Kapitalanforderungen führen kann.
Wesentliche Änderungen beim Kreditrisikostandardansatz (KSA)
- Der Standardised Credit Risk Assessment Approach (SCRA) ersetzt das bisherige Verfahren, bei dem die Risikogewichtung von Forderungen gegenüber Banken oft anhand des Sitzlandratings (also der Bewertung des Landes, in dem die Bank ansässig ist) ermittelt wurde. Stattdessen wird jetzt die Risikogewichtung anhand spezifischer Kennzahlen wie der Kapitalquote und Liquidität der Bank selbst vorgenommen.
- Immobilienfinanzierungen werden differenzierter gewichtet. Income-producing Real Estate (IPRE)wird anders gewichtet als Wohnimmobilien oder andere Kategorien, die keine Einkünfte bringen. Diese Differenzierung sorgt dafür, dass die Eigenkapitalanforderungen besser an das tatsächliche Risiko angepasst sind.
- Kreditlinien auf Girokonten und Kreditkarten unterliegen nun höheren Kapitalanforderungen.Banken müssen mehr Eigenkapital vorhalten, um diese Kredite abzusichern, weil sie als riskanter eingestuft werden. Das erhöht die Sicherheit, dass die Banken genug Eigenmittel haben, um Verluste zu decken.
Was bedeutet der Output Floor für Banken genau?
Der Output Floor legt fest, dass das Eigenkapital eines Instituts mindestens 72,5 % des Eigenkapitalsbetragen muss, das nach dem KSA benötigt wird. Diese Regelung verhindert, dass Banken durch interne Modelle (IRBA) die Kapitalanforderungen zu stark senken können, und sorgt für eine einheitlichere und risikosensitivere Kapitalausstattung. Auch die Anforderungen an das operationelle Risiko und das Gegenparteiausfallrisiko werden angepasst.
Neben dem Kreditrisiko ändert die CRR III auch Anforderungen an das operationelle Risiko und das Gegenparteiausfallrisiko. Beispielsweise wird der Standardansatz für operationelles Risiko modifiziert, um eine risikoangepasste Abbildung und stärkere Widerstandsfähigkeit der Banken zu gewährleisten.
Frühzeitige Planung ist entscheidend
Die neuen Anforderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Eine frühzeitige Anpassung der Kapitalplanungen ist notwendig, um die regulatorischen Vorgaben fristgerecht zu erfüllen und Engpässe bei Eigenmitteln zu vermeiden.
Die Vorbereitung auf die CRR III umfasst eine umfassende Auswirkungsanalyse auf das Eigenkapital und eine frühzeitige Integration der Anforderungen in die Kapitalplanung. Für viele Institute ist es ratsam, bereits heute Szenarien und Testrechnungen durchzuführen, um die potenziellen Auswirkungen auf Eigenmittel und Kapitalquoten zu antizipieren. Der frühzeitige Einsatz interner Kontrollsysteme und die enge Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden helfen dabei, die regulatorische Konformität sicherzustellen.
Eine rechtzeitige Befassung mit den Anforderungen der CRR III verhindert Engpässe bei Eigenmitteln und ermöglicht es Banken, ihre Geschäftsmodelle und Kapitalplanungen gezielt anzupassen. Fehler oder Verzögerungen bei der Implementierung könnten aufsichtsrechtliche Folgen haben, die sowohl betriebswirtschaftlich als auch regulatorisch erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Mit der richtigen externen Expertise können diese komplexen Herausforderungen gemeistert werden. Es lohnt sich, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen fristgerecht und effizient erfüllt werden. Das verringert den Druck und sorgt für mehr Sicherheit in der Planung.